Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt duch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung des Teilnehmers bei der Kursleiterin Annekatrin Groß zustande.

 

 

Kursgebühr

Die jeweilige Kursgebühr ist im Kursangebot angegeben bzw. kann bei der Anmeldung erfragt werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich die anfallende Kursgebühr zu Beginn der ersten Kursstunde zu entrichten. (bzw. auf das auf der Rechnung angegebene Konto innerhalb einer Woche zu überweisen.)

 

Preise für Einzelstunden sowie für Gesamtkurse Privatzahler erfragen Sie bitte direkt bei mir.

 

Abweichende Regelungen gelten für AOK-Versicherte, als auch für die Kurse Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion und Wechseljahrbeschwerden. Diese sind gesondert aufgeführt.

 

Nach der Teilnahme an den Kursen Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation kann sich der Teilnehmer die Kosten von seiner Krankenkasse im Rahmen der Maßnahmen zur Primärprävention nach §20 SGB V erstatten lassen. Da die Kostenerstattung von jeder Krankenkasse anders geregelt ist, bitte ich Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse darüber zu erkundigen.

 

Kann ein Teilnehmer nicht an einer Kursstunde teilnehmen und meldet sich nicht rechtzeitig beim Kursleiter ab, wird diese Kurseinheit komplett privat in Rechnung gestellt. 

 

Rücktritt

Der Rücktritt aus dringenden Gründen durch den Teilnehmer ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt.

Bei einen Rücktritt vor Kursbeginn wird eine eventuell bereits gezahlte Kursgebühr erstattet.

Bei einem Rücktritt während eines laufenden Kurses aus nicht dringenden  Gründen werden keine Kosten rückerstattet.

Bei dringenden Gründen für den Rücktritt während eines laufenden Kurses (Nachweis muss vorliegen) ist die Kursgebühr anteilsmäßig fällig. Bereits zuviel gezahlte Kursgebühr wird erstattet.

Bitte beachten Sie, dass vei einem Rücktritt während eines laufenden Kurses die anteilsmäßig zu zahlende Gebühr nicht von der Krankenkasse erstattet werden, es sei denn, Sie waren an mindestens 80% der Stunden anwesend.

 

Ausfallstunden

Weiterhin kann der Kursleiter nach eigenem Ermessen den gesamten Kurs in Rechnung stellen, wenn es zu wiederholten, unentschuldigtem Nichterscheinen oder zu einer enormen Zeitverzögerung kommt. Eine Abrechnung über die Krankenkasse kann dann nicht erfolgen. Desweiteren erfolgt in einem solchen Fall die Abrechnung nach Einzelstunden zzgl dem Preis für die Ausfallstunden.

 

Hausbesuche

Gerne führe ich auch bei Ihnen zu Hause die Kurse gegen eine Fahrtkostenpauschale durch. Diese richtet sich nach der Entfernung. Über die Fahrtkostenpauschale erhalten Sie eine extra Rechnung und Quittung. Diese können Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse abrechnen.

 

Haftung

Sämtliche angebotenen Kurse dienen der Prävention und dem persönlichen Wohlbefinden. Aus diesem Grund finden die Kurse außerhalb eines therapeutischen Ansatzes statt. Sie nehmen die Kurse in Ihrer eigenen Verantwortlichkeit wahr. Ausnahmen bezüglich des therapeutischen Ansatzes stellen die Kurse dar, die nicht der Maßnahme der Primärprävention unterliegt und daher nicht von der Kasse unterstützt werden.